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   BGH, 04.12.1970 - V ZR 79/68   

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https://dejure.org/1970,1969
BGH, 04.12.1970 - V ZR 79/68 (https://dejure.org/1970,1969)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1970 - V ZR 79/68 (https://dejure.org/1970,1969)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1970 - V ZR 79/68 (https://dejure.org/1970,1969)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Belästigung durch von einer Heizanlage ausgestoßenen Abgasen und Ölgerüchen - Erhebung einer nachbarrechtlichen Unterlassungsklage - Rechtmäßigkeit von durch eine Ölfeuerungsanlage verursachten Emissionen - Rechtswidrigkeit der Emission als Voraussetzung eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1971, 278
  • DB 1971, 526
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.06.1965 - V ZR 15/64

    Anforderungen an den Vollzug der Klagerücknahme - Voraussetzungen der Nichtigkeit

    Auszug aus BGH, 04.12.1970 - V ZR 79/68
    Denn was im Falle eines solchen Hinweises die Beklagten laut Behauptung der Revision noch vorgetragen haben würden, wäre nicht geeignet gewesen, ein anderes Ergebnis herbeizuführen: Ihrem alsdann gestellten Antrag auf Zuziehung noch eines weiteren Sachverständigen brauchte das Kammergericht, nachdem es bereits zwei umfangreiche Gutachten zum gleichen Problem eingeholt hatte, nicht mehr stattzugeben (urteil des Senats vom 4. Juli 1969, V ZR 188/67, WM 1969, 1209, 1211); daß es, wenn die Beklagten ihren Vortrag aus den Schriftsätzen vom 25. Juni 1964 (S. 2), 14. Februar 1966 und 27. Dezember 1967 nochmals wiederholt hätten, abweichend entschieden hätte, trifft aus dem Grunde nicht zu, weil das angefochtene Urteil keinen Anhaltspunkt für die Behauptung der Revision bietet, dieser Vortrag sei entgegen § 286 ZPO bei der Entscheidung unberücksichtigt geblieben; letzteres folgt insbesondere nicht daraus, daß das Urteil die Tages- und Jahreszeiten, zu denen die Heizung in Betrieb genommen wird, zwar bei Erörterung des § 1004, nicht aber bei der des § 906 BGB erwähnt hat, da keine Notwendigkeit bestand, eine Erwägung, die ersichtlich für die gesamte Urteilsbegründung gelten sollte, an späterer Stelle zu wiederholen, vielmehr die Entscheidungsgründe im Zusammenhang gelesen werden müssen (Urteil des Senats vom 8. Juni 1965, V ZR 15/64, S. 9).
  • BGH, 16.10.1970 - V ZR 10/68

    Anspruch auf Unterlassung von Geräuscheinwirkungen auf ein Mietshaus durch einen

    Auszug aus BGH, 04.12.1970 - V ZR 79/68
    Auch wenn man nämlich der herrschenden Ansicht folgt, durfte das Kammergericht zunächst davon ausgehen, daß vom Gesetzgeber in aller Regel die Verletzung des Eigentums durch Einwirkungen (§ 903 BGB) als rechtswidrig angesehen wird (vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 16. Oktober 1970, V ZR 10/68, Betrieb 1970, 2264).
  • BGH, 04.07.1969 - V ZR 188/67

    Bestellung von Erbbaurecht an Grundstücken - Auslegung von Anpassungsklauseln in

    Auszug aus BGH, 04.12.1970 - V ZR 79/68
    Denn was im Falle eines solchen Hinweises die Beklagten laut Behauptung der Revision noch vorgetragen haben würden, wäre nicht geeignet gewesen, ein anderes Ergebnis herbeizuführen: Ihrem alsdann gestellten Antrag auf Zuziehung noch eines weiteren Sachverständigen brauchte das Kammergericht, nachdem es bereits zwei umfangreiche Gutachten zum gleichen Problem eingeholt hatte, nicht mehr stattzugeben (urteil des Senats vom 4. Juli 1969, V ZR 188/67, WM 1969, 1209, 1211); daß es, wenn die Beklagten ihren Vortrag aus den Schriftsätzen vom 25. Juni 1964 (S. 2), 14. Februar 1966 und 27. Dezember 1967 nochmals wiederholt hätten, abweichend entschieden hätte, trifft aus dem Grunde nicht zu, weil das angefochtene Urteil keinen Anhaltspunkt für die Behauptung der Revision bietet, dieser Vortrag sei entgegen § 286 ZPO bei der Entscheidung unberücksichtigt geblieben; letzteres folgt insbesondere nicht daraus, daß das Urteil die Tages- und Jahreszeiten, zu denen die Heizung in Betrieb genommen wird, zwar bei Erörterung des § 1004, nicht aber bei der des § 906 BGB erwähnt hat, da keine Notwendigkeit bestand, eine Erwägung, die ersichtlich für die gesamte Urteilsbegründung gelten sollte, an späterer Stelle zu wiederholen, vielmehr die Entscheidungsgründe im Zusammenhang gelesen werden müssen (Urteil des Senats vom 8. Juni 1965, V ZR 15/64, S. 9).
  • RG, 04.10.1922 - V 611/21

    Schädigung durch gewerbliche Anlage

    Auszug aus BGH, 04.12.1970 - V ZR 79/68
    Diese Regel galt nicht nur für die frühere Passung jener Vorschrift (RGZ 105, 213, 217), vielmehr wird sie in gleicher Weise nach der am 1. Juni 1960 in Kraft getretenen Gesetzesänderung angewandt (vgl. das bereits angeführte Urteil des Senats vom 16. Oktober 1970; Meisner/Stern/Hodes, Nachbarrecht 5. Aufl. § 16 Abschn. VIII, § 38 Abschn. V; Baur bei Soergel/Siebert, BGB 10. Aufl. § 906 Anm. 60; Palandt/Degenhart, BGB 29. Aufl. § 906 Anm. 7).
  • BGH, 18.09.1984 - VI ZR 223/82

    Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen aufgrund Überschreitung der Grenzwerte

    Dafür, daß die schädlichen Emissionen auf einer ortsüblichen Benutzung des emittierenden Grundstücks beruhen und daß sie durch mögliche und wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen nicht verhindert werden können, legt das Gesetz dem Emittenten die Darlegungs- und Beweislast auf (vgl. BGH, Urt. v. 4. Dezember 1970 - V ZR 79/68 - WM 1971, 278, 280 m.w.N.).
  • BGH, 12.07.1985 - V ZR 172/84

    "bordellartige Vorgänge" im Nachbarhaus - §§ 906, 1004 BGB, "moralische

    Daß ein Grundstück durch Lärm nur unwesentlich beeinträchtigt wird, muß der Störer vortragen und beweisen (vgl. Senatsurt. vom 16. Oktober 1970, V ZR 10/68, LM Nr. 36 zu § 906 BGB , und vom 4. Dezember 1970, V ZR 79/68, WM 1971, 278, 280).
  • BAG, 23.02.1979 - 1 AZR 172/78

    Kernbereich koalitionsmäßiger Betätigung - Gewerkschaftliche Werbung auf

    Fehlt aber eine derartige Duldungspflicht der Klägerin und steht den Beklagten auch kein sonstiger Rechtfertigungsgrund zur Seite, so wird die Rechtswidrigkeit ihres das Eigentum der Klägerin beeinträchtigenden Verhaltens indiziert (Baur, Lehrbuch des Sachenrechts, 9. Aufl., § 12 II, S. 101; Pikart, WM 1973, 2, unter Hinweis auf BGH WM 1971, 278; BGB-RGRK, aaO, § 1004 BGB Anm. 36).
  • AG Hamburg-Blankenese, 30.11.2016 - 531 C 161/16
    Soweit dem Berufungsurteil entnommen werden könnte, es sei Sache des Klägers, darzulegen und zu beweisen, sein Grundstück werde wesentlich beeinträchtigt, wäre dies fehlerhaft Dass ein Grundstück durch Lärm nur unwesentlich beeinträchtigt wird, muss der Störer vortragen und beweisen (vgl. Senatsurt. v. 16. Oktober 1970, VZR10/68, LM BGB § 906 Nr. 36, und v. 4. Dezember 1970, VZR 79/68, WM 1971, 278, 280).
  • BGH, 18.05.1973 - V ZR 15/71

    Anforderungen an die Anerkennung formnichtiger Grundstücksveräußerungsverträge -

    Mit dem Gutachten der Universitäts-Nervenklinik Köln vom 27. April 1964 hat der Tatrichter sich auseinandergesetzt; daß ihm, um daraus sowie aus der späteren Entwicklung die richtigen Schlüsse ziehen zu können, die nötigen Kenntnisse gefehlt hätten und er deshalb ein weiteres Sachverständigengutachten hätte einholen müssen, kann der Revision unter den hier vorliegenden Umständen nicht zugegeben werden (BGH Urteile vom 30. Mai 1969, VI ZR 201/68, NJW 1969, 1898, 1899, vom 4. Juli 1969, V ZR 188/67, WM 1969, 1209, 1210 f, und vom 4. Dezember 1970, V ZR 79/68, S. 14).
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